Indische Regierung informiert Amazon und Flipkart: Hier ist der Grund

Indische Regierung informiert Amazon und Flipkart: Hier ist der Grund

Es scheint, dass die E-Commerce-Plattformen Amazon und Flipkart zu Beginn der Weihnachtszeit ins Stocken geraten sind. Die indische Regierung hat beide Plattformen aufgefordert, keine verpflichtenden Offenlegungen anzuzeigen. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem Amazon und Flipkart mitten in ihrer festlichen Verkaufswoche sind. Für Amazon ist es „The Great Indian Sale“, der am 17. Oktober begann, während es für Flipkart der „Big Billion Days Sale“ ist, der am 16. Oktober begann.

Amazon und Flipkart: Regeln verletzt

Laut der Mitteilung des Ministeriums für Verbraucherangelegenheiten, Lebensmittel und öffentliche Verteilung haben Amazon und Flipkart gegen die gesetzlichen Messvorschriften (verpackte Produkte) von 2011 verstoßen. Die Regierung hat am 16. Oktober 2020 eine Mitteilung an die beiden E-Commerce-Plattformen herausgegeben Pflichtinformationen werden nicht angezeigt. Dazu gehört auch das Herkunftsland bestimmter Produkte, die auf ihren Plattformen verkauft werden. Das Ministerium forderte die Staaten auf, die Einhaltung der Regeln und Vorschriften durch E-Commerce-Plattformen sicherzustellen. In den versandten Benachrichtigungen gab das Ministerium für Verbraucherangelegenheiten an, dass die Diskrepanz festgestellt worden sei, nachdem die Agentur die entsprechenden Anzeigen geprüft habe. „Es wurde berichtet, dass einige der E-Commerce-Unternehmen nicht die obligatorische Erklärung auf digitalen Plattformen angezeigt haben, die gemäß den Legal Metrology (Packaged Products) Rules, 2011 erforderlich ist.“ Lesen Sie den Hinweis. Was Amazon und Flipkart betrifft, hat keines der beiden Unternehmen eine Stellungnahme zu diesem Thema abgegeben. Das Ministerium für Verbraucherangelegenheiten hat die Plattformen aufgefordert, innerhalb von 15 Tagen zu antworten, um weitere Maßnahmen gegen sie zu vermeiden. Gemäß den Vorschriften des gesetzlichen Messwesens (verpackte Waren) müssen E-Commerce-Plattformen Angaben zum Herkunftsland machen. Die Ausnahme bezieht sich auf den Monat und das Jahr der Herstellung bzw. Verpackung des Produkts.