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Dienstanbieter dürfen laut Beschluss, der keine weiteren Einzelheiten preisgibt, mit vom BCC genehmigten virtuellen Vermögenswerten operieren. Es wurde präzisiert, dass virtuelle Vermögenswerte „keine digitalen Darstellungen von Treuwährungen, Wertpapieren und anderen finanziellen Vermögenswerten umfassen, die in traditionellen Bank- und Finanzsystemen weit verbreitet sind, die in anderen Bestimmungen der Zentralbank von Kuba geregelt sind“.

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